Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Eigentum und auf Erbbaurechte an Grundstücken (Substanzsteuer). Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist der Wert des Grundstücks. Aktuell wird heftig politisch um eine Reform der Grundsteuer gerungen. Sollte es zu keiner Einigung bis zum Jahresende kommen, droht der Wegfall dieser Steuer. Das Bundesverfassungsgericht hat die grundsteuerliche Bewertung für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Bis spätestens zum 31. Dezember 2019 muss eine gesetzliche Neuregelung erfolgen. Nur wenn das gelingt, kann die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form übergangsweise bis zum 31.12.2024 weiter erhoben werden. Ab dem 01.01.2025 wird dann die gesetzliche Neuregelung zur Anwendung kommen. Grünes Ziel einer nachhaltigen Grundsteuer ist die differenzierte Besteuerung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Um einen Bauanreiz zu setzen, sollen unbebaute baureife Grundstücke so besteuert werden, als ob sie bebaut wären. Die Grundsteuer ist eine Art der Besteuerung der Bodennutzung. Diese erfolgt sowohl durch Eigentümer als auch Mieter. Daher ist die Umlage berechtigt.
Antrag: | Lebenswertes und bezahlbares Wohnen in Köln |
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Antragsteller*in: | Jörg Frank u.a. |
Status: | Modifiziert übernommen |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte ÜbernahmeErklärung: Nach Rücksprache mit dem wohnungspolitischen Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion und aufgrund der zwischenzeitlich von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Grundsteuerreform inkl. der Öffnungsklausel für Bundesländer wie NRW, betonen wir hier nur unsere politische Stoßrichtung, Anreize für eine maximale Flächennutzung zu schaffen, lassen aber das konkrete Modell hierfür offen. |
Eingereicht: | 27.11.2019, 13:53 |
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